Beteiligte Behörden bei der Instandsetzung von Hapelrath 6

 

Wegen der Lage des denkmalgeschützten Anwesens im Außenbereich der Stadt Langenfeld und dazu noch in einem Landschaftsschutzgebiet waren außer dem Bauaufsichtsamt noch weitere Behörden am Genehmigungsverfahren für den Eingriff in die vorhandene Bausubstanz zu beteiligen, die sich alle überaus kooperativ gezeigt haben:

  • Das Rheinischen Amt für Denkmalpflege, das uns zuliebe im Rahmen seiner Möglichkeiten einige Kompromisse eingegangen ist,
    damit das Haus für die vorgesehene Nutzung hergerichtet werden kann.

  • Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Langenfeld, die sich dafür eingesetzt hat,
    dass dieses Bauvorhaben aus dem Etat für denkmalpflegerische Maßnahmen unterstützt wird.

  • Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann,
    die die Ausnahmegenehmigung für die Baumaßnahme nach Landschaftsschutzgesetz erteilt hat.

  • Die Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann,
    die die Abwasserbehandlungsanlage genehmigt hat.

Mein besonderer Dank gilt dem Bürgermeister der Stadt Langenfeld, Herrn Magnus Staehler, und dem Baudezernenten, Herrn Hans-Otto Weber,
die sich persönlich für dieses Bauvorhaben eingesetzt haben.

 Zurück