Beteiligte
Behörden bei der Instandsetzung von Hapelrath 6
Wegen der Lage des denkmalgeschützten Anwesens im
Außenbereich der Stadt Langenfeld und
dazu noch in einem Landschaftsschutzgebiet waren außer dem Bauaufsichtsamt noch
weitere Behörden am Genehmigungsverfahren für den Eingriff in die vorhandene
Bausubstanz zu beteiligen, die sich alle überaus kooperativ gezeigt haben:
- Das Rheinischen Amt für
Denkmalpflege, das uns zuliebe im Rahmen seiner Möglichkeiten einige
Kompromisse eingegangen ist,
damit das Haus für die vorgesehene Nutzung hergerichtet werden kann.
- Die Untere Denkmalbehörde
der Stadt Langenfeld, die sich dafür eingesetzt hat,
dass dieses Bauvorhaben aus dem Etat für denkmalpflegerische Maßnahmen
unterstützt wird.
- Die Untere Landschaftsbehörde
des Kreises Mettmann,
die die Ausnahmegenehmigung für die Baumaßnahme nach
Landschaftsschutzgesetz erteilt hat.
- Die Untere Wasserbehörde
des Kreises Mettmann,
die die Abwasserbehandlungsanlage genehmigt hat.
Mein besonderer Dank gilt dem Bürgermeister der
Stadt Langenfeld, Herrn Magnus Staehler, und dem Baudezernenten, Herrn Hans-Otto
Weber,
die sich persönlich für dieses Bauvorhaben eingesetzt haben.
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